Durchsetzung von Nachträgen

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Durchsetzung einer zusätzlichen Vergütung für eine geänderte und/oder zusätzliche Leistung in den meisten Fällen nur ein Wunsch des Aufstellers/Nachtragstellers bleibt und in der Regel durch den Besteller nicht bezahlt wird.

Dass es auch anders geht, möchten wir Ihnen gerne beweisen, wir sagen Ihnen vorher, ob ihr Anspruch durchsetzbar ist oder nicht.

Mit mehr als 500 Stück Nachtragsangeboten, welche wir seit 1999 für unsere Kunden  erstellt haben, liegen wir mit einer Durchsetzungsqoute von über  80,36 % im ganz oberen Bereich.

Wir haben wirklich die Aufträge abgelehnt, wo wir uns nicht ganz sicher waren, dass wir auch den Anspruch, wie gestellt oder nach einer Überarbeitung durch uns entsprechend aufbereitet, für unsere Kunden durchsetzen konnten.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken würden und sehen Ihrer geschätzten Anfrage jederzeit gern entgegen.